Vertragsfallen in der Arbeitnehmerüberlassung vermeiden: Rechtliche Vorgaben im Überblick

Kategorie: Rechtliche Aspekte

Die Arbeitnehmerüberlassung bringt zahlreiche gesetzliche Vorgaben mit sich, deren Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen haben kann. Von Bußgeldern bis zum Entzug der Erlaubnis – Unternehmen müssen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung achten. Erfahren Sie, welche Fallstricke es gibt und wie Sie diese vermeiden.

Vertragsprüfung Arbeitnehmerüberlassung, wichtige Punkte beachten

Gesetzliche Vorgaben und Risiken 

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein hochregulierter Bereich, in dem Unternehmen eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Fehler in der Vertragsgestaltung können gravierende Folgen haben, von Bußgeldern bis hin zum Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Doch welche Aspekte müssen genau beachtet werden?

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung wird insbesondere durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als reguläre Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb. Verstöße gegen diese Regelungen können dazu führen, dass die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht verlängert oder gar entzogen wird.

Pflichtangaben im Leiharbeitsvertrag

Ein Leiharbeitsvertrag muss im Wesentlichen die folgenden zentralen Merkmale enthalten:

  • Namen und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und ggf. Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitsort oder mögliche Einsatzorte
  • Tätigkeitsbeschreibung inklusive konkreter Aufgaben und Qualifikationen
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (inklusive möglicher Zulagen, Prämien und Zuschläge)
  • Arbeitszeitregelungen (inklusive Überstundenregelungen)
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf die Erlaubnisbehörde (z. B. Agentur für Arbeit Düsseldorf)
  • Garantielohnprinzip und Lohnausfallprinzip (Regelung zur Vergütung in einsatzfreien Zeiten)
  • Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (falls zutreffend)
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge
  • Explizite Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung
  • Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien

Besonders wichtig ist, dass die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung mit Datum und Behörde im Vertrag explizit genannt wird. Falls diese Angabe fehlt, könnte dies als Vertragsmangel gewertet werden.

Anforderungen an den Überlassungsvertrag mit dem Einsatzbetrieb

Neben dem Leiharbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer ist auch der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher entscheidend. Dieser Vertrag muss Folgendes beinhalten:

  • Namen und Anschrift der Vertragsparteien
  • Nachweis der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Konkretisierung der überlassenen Arbeitnehmer (z. B. Max Mustermann als EDV-Techniker mit genauer Tätigkeitsbeschreibung)
  • Wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Entleihbetrieb (Equal Pay, Equal Treatment), solange kein Zeitarbeitstarifvertrag angewendet wird
  • Arbeitszeit und Überstundenregelungen
  • Vergütungsregelungen für Mehrarbeit und Zuschläge
  • Regelungen zur Urlaubsgewährung
  • Verantwortlichkeiten des Entleihers in Bezug auf Arbeitsschutz und Unterweisung
  • Explizite Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung
  • Datum und Unterschriften beider Parteien

Bedeutung von Equal Pay und Equal Treatment

Ein zentraler Aspekt in der Arbeitnehmerüberlassung ist das Prinzip von Equal Pay (gleiche Bezahlung) und Equal Treatment (gleiche Behandlung). Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmer in Bezug auf wesentliche Arbeitsbedingungen nicht schlechter gestellt werden dürfen als vergleichbare Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebes.   Der Gleichbehandlungsgrundsatz beinhaltet somit ein Schlechterstellungsverbot. 

Equal Pay – Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Equal Pay bedeutet, dass der Leiharbeitnehmer dasselbe Arbeitsentgelt erhalten muss wie ein fest angestellter Arbeitnehmer des Einsatzbetriebes, der eine vergleichbare Tätigkeit ausübt. Das betrifft nicht nur den Stundenlohn, sondern auch weitere Vergütungsbestandteile.

Equal Treatment – Gleichbehandlung in allen arbeitsrechtlichen Belangen

Equal Treatment stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer in allen arbeitsrechtlich relevanten Aspekten mit vergleichbaren Festangestellten gleichgestellt werden.

Diese Prinzipien gelten ab sofort.  Bei Anwendung eines Zeitarbeitstarifvertrags können sie grundsätzlich allerdings für neun Monate hinausgeschoben.  

Ein Verstoß gegen diese Prinzipien kann nicht nur rechtliche und finanzielle Folgen haben, sondern auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer erheblich belasten.

Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob diese Vorgaben eingehalten werden.

Dokumentation der Tätigkeit als Grundlage für Equal Pay und Equal Treatment

Damit Equal Pay und Equal Treatment korrekt angewendet werden können, muss die genaue Tätigkeit des Leiharbeitnehmers im Vertrag dokumentiert werden. 

Dazu gehören:

  • Detaillierte Stellenbeschreibung mit Tätigkeitsumfang
  • Erforderliche Qualifikationen und Berufserfahrung
  • Vergleichsposition im Entleihbetrieb (zu welchem Stammmitarbeiter besteht Vergleichbarkeit?)

Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann dazu führen, dass die Behörden oder Gerichte eine unzureichende Umsetzung von Equal Pay und Equal Treatment feststellen und Nachzahlungen oder Sanktionen verhängen.

Rechtsberatung zur Arbeitnehmerüberlassung

Professionelle Begleitung bei Antrag, Verlängerung und rechtlichen Fragestellungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung.

Risiken bei Nichteinhaltung der Vorgaben

Falls die genannten arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden, drohen Unternehmen erhebliche Konsequenzen. Neben der möglichen Verweigerung der Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis können auch Bußgelder verhängt werden.

Mögliche Folgen einer fehlerhaften oder nicht rechtskonformen Vertragsgestaltung sind:

Entzug oder Nichtverlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis: 

Unternehmen, die wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen, riskieren, dass ihre Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht verlängert oder sogar entzogen wird. Dies kann den Betrieb erheblich beeinträchtigen und wirtschaftliche Verluste verursachen.

Bußgelder und Sanktionen: 

Verstöße gegen das AÜG können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Diese können sich je nach Schwere des Verstoßes auf mehrere tausend Euro pro Fall belaufen.

Image- und Reputationsverlust: 

Unternehmen, die gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, riskieren nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden. Dies kann sich negativ auf das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern auswirken.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag rechtskonform ist

Um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Regelmäßige Überprüfung der Gesetzeslage: 

Da sich arbeitsrechtliche Vorschriften häufig ändern, ist es essenziell, sich kontinuierlich über Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und anderen relevanten Vorschriften zu informieren.

Einbindung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht: 

Die Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und Vertragsmängel zu vermeiden.

Verwendung geprüfter Vertragsmuster: 

Standardisierte, rechtskonforme Vertragsvorlagen können helfen, Fehler zu vermeiden. Allerdings sollten diese regelmäßig aktualisiert und an die individuelle Situation des Unternehmens angepasst werden.

Schulung der Personalabteilung: 

Mitarbeiter, die mit der Arbeitnehmerüberlassung betraut sind, sollten regelmäßig zu den relevanten arbeitsrechtlichen Themen geschult werden.

Interne Compliance-Prozesse etablieren: 

Unternehmen sollten interne Prozesse zur Überprüfung von Leiharbeitsverträgen implementieren. Dies kann beispielsweise durch Checklisten oder interne Audits erfolgen.

Dokumentation aller Vereinbarungen: 

Eine lückenlose Dokumentation von Vertragsabschlüssen, Änderungen und Kommunikation mit den Behörden kann im Falle einer Prüfung oder eines Rechtsstreits essenziell sein.

Fazit: Expertenrat ist unerlässlich

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben, die ständig angepasst werden können. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verträge von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Arbeitnehmerüberlassung geprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine unerwarteten Konsequenzen drohen.

Wenn Sie Unterstützung in der Gestaltung Ihrer Arbeitnehmerüberlassungsverträge benötigen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

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