Lizenzentzug bei Arbeitnehmerüberlassung: Handlungsempfehlungen

Kategorie: Rechtliche Aspekte

Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um einem drohenden Lizenzentzug in der Arbeitnehmerüberlassung entgegenzuwirken. Dieser Beitrag bietet Handlungsempfehlungen und rechtliche Tipps, um Ihre Lizenz zu sichern und weiterhin erfolgreich am Markt zu agieren.

Hintergrund und Bedeutung

Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kann für betroffene Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben.

Es ist daher entscheidend zu wissen, welche Schritte im Falle eines drohenden Lizenzentzugs zu unternehmen sind.

Dieser Fachbeitrag erläutert die wesentlichen Maßnahmen und gibt Tipps, wie Sie Ihre Chancen maximieren können, die Lizenz zu behalten.

Bei individuellen oder dringenden Fragen können Sie gerne ein Erstgespräch vereinbaren.

Gründe für den Lizenzentzug

Die Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden. Oft sind Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen die Ursachen.

Ein Entzug erfolgt durch einen Bescheid der zuständigen Behörde. Bevor dieser Bescheid ergeht, wird eine Anhörung durchgeführt.

Im folgenden Absatz erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall reagieren sollten.

Erste Schritte bei Verdacht auf Lizenzentzug

Früher Kontakt zum Anwalt

Sobald ein Unternehmen den Verdacht hat, dass ein Lizenzentzug drohen könnte, sollte unverzüglich ein auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisierter Anwalt konsultiert werden.

Ein frühzeitiger rechtlicher Beistand kann entscheidend dafür sein, wie erfolgreich man sich gegen den drohenden Entzug wehren kann.

Anhörung

In diesem Schreiben wird dargelegt, aus welchen Gründen die Erlaubnis entzogen werden soll.

Dies ist der Moment, in dem spätestens der Anwalt eingeschaltet werden sollte, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben.

Widerspruch und Eilverfahren

Widerspruch einlegen

Wenn der Entzugsbescheid bereits ergangen ist, kann das Unternehmen Widerspruch einlegen.

Wichtig: Allerdings hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass die Erlaubnis sofort erlischt und das Unternehmen keine Arbeitnehmer mehr verleihen darf.

Eilverfahren

Um dennoch weiterhin Arbeitnehmer verleihen zu können, kann vor Gericht ein Eilverfahren angestrengt werden, um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Lizenzentzug offensichtlich rechtswidrig ist. 

Die Anforderung der „offensichtlichen Rechtswidrigkeit“ bedeutet, dass die Behörde einen klaren Fehler gemacht haben muss.

Beispiele für solche offensichtlichen Rechtswidrigkeiten können sein:

  1. Falsche Tatsachenfeststellungen: Wenn die Behörde ihre Entscheidung auf nachweislich falschen Fakten basiert, etwa indem sie behauptet, das Unternehmen habe bestimmte Qualifikationen nicht, obwohl entsprechende Nachweise vorliegen.
  2. Verfahrensfehler: Wenn die Behörde wesentliche Verfahrensvorschriften nicht einhält, wie zum Beispiel die Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Anhörung oder die Nichtgewährung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme.
  3. Unverhältnismäßigkeit: Wenn der Entzug der Lizenz in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der angeblichen Verstöße steht, etwa bei geringfügigen Verstößen, die keinen Entzug rechtfertigen würden.

Strategien zur Wiedererlangung der Lizenz

Rechtswidrigkeit beweisen

Im Eilverfahren muss dargelegt werden, dass die Entscheidung der Behörde offensichtlich rechtswidrig ist.

Dies erfordert detaillierte rechtliche Argumentation und Beweise, weshalb hier die Expertise eines spezialisierten Anwalts unerlässlich ist.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch. Hier finden Sie die Kontaktdaten: Jetzt kontaktieren

Fazit

Der Entzug der AÜG-Lizenz stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Ein frühzeitiger rechtlicher Beistand und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Anhörung können die Chancen erhöhen, die Lizenz zu behaltenFalls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an Dr. Eric Uftring (Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert ist).

So können Sie sicherstellen, dass Sie bestmöglich auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.