Vorbereitung auf die Betriebsprüfung
Erste Schritte bei Ankündigung einer Betriebsprüfung
Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird, sollten Sie sofort handeln. Zunächst ist es ratsam, eine interne Revision durchzuführen, einen Anwalt zu konsultieren, um mögliche Fehler im Vorfeld zu identifizieren und, soweit möglich, zu korrigieren.
Dies betrifft vor allem:
- Lohnabrechnung: Überprüfen Sie, ob alle Zuschläge und Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld korrekt gezahlt wurden.
- Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente wie Arbeitsverträge, Urlaubsanträge und Krankmeldungen vollständig und korrekt sind.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Achten Sie darauf, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz, soweit kein Zeitarbeitstarifvertrag gilt, eingehalten wurde.
Es ist entscheidend, ein gewisses Fingerspitzengefühl zu entwickeln.
Bei dieser Einschätzung ist Erfahrung wichtig. Als auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne dabei.
Typische Prüfschwerpunkte
Die Prüfer konzentrieren sich oft auf bestimmte Bereiche.
Dazu gehören:
- Lohnabrechnung: Hier wird geprüft, ob alle Lohnbestandteile korrekt abgerechnet wurden, inklusive Zuschläge, Sonderzahlungen und Überstunden.
- Personalakte: Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und ggf. Bewerbungsunterlagen.
- Sozialversicherung: Prüfung, ob alle Mitarbeiter korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
- Arbeitszeitgesetz: Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sowie ggf. die korrekte Führung der Arbeitszeitkonten.
Praxistipp: Bereiten Sie sich gut auf Betriebsprüfungen vor, indem Sie diese kritischen Bereiche regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Eine gründliche und kontinuierliche Kontrolle dieser Punkte schützt Ihr Unternehmen vor bösen Überraschungen und hilft, die Compliance langfristig zu gewährleisten.
Wie oft finden Betriebsprüfungen statt?
Häufigkeit der Betriebsprüfungen
Die Häufigkeit der Betriebsprüfungen variiert je nach Bundesland und Unternehmensgröße. In der Regel werden größere Unternehmen häufiger geprüft als kleinere.
Eine Faustregel besagt, dass eine Betriebsprüfung etwa alle drei bis fünf Jahre stattfinden kann. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Prüfung in kürzeren Abständen erfolgt, insbesondere wenn bei vorherigen Prüfungen erhebliche Mängel festgestellt wurden.
Einflussfaktoren auf die Prüfintervalle
Verschiedene Faktoren können die Intervalle zwischen den Prüfungen beeinflussen:
- Vorherige Prüfungsergebnisse: Wurden bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese bei der nächsten Prüfung besonders gründlich überprüft werden.
- Branchenspezifische Risiken: Bestimmte Branchenkönnen aufgrund ihrer Komplexität und spezifischen Risiken häufiger geprüft werden.
Betriebsprüfung bei Zeitarbeitsunternehmen
Spezielle Anforderungen nach dem AÜG
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellt besondere Anforderungen an Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen.
Dazu gehören u.a.:
- Überlassungshöchstdauer: Die grundsätzlich gesetzlich festgelegte Überlassungshöchstdauer (18 Monate) darf nicht überschritten werden.
- Dokumentationspflichten: Sämtliche Überlassungsverträge und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen lückenlos dokumentiert sein.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das AÜG können schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören:
- Bußgelder: Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden.
- Gewerbeuntersagung: Im schlimmsten Fall kann die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden.
Fazit
Eine Betriebsprüfung in der Arbeitnehmerüberlassung erfordert eine gründliche Vorbereitung und ein hohes Maß an Sorgfalt. Durch eine frühzeitige interne Revision und die Konsultation eines Fachanwalts können gewisse Fehler im Vorfeld behoben werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist unerlässlich, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Planen Sie proaktiv und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen, um Ihre Betriebsprüfungen erfolgreich zu meistern.
Weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem spezialisierten Anwalt für Arbeitnehmerüberlassung.
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