Nicht bestandene Betriebsprüfung in der Arbeitnehmerüberlassung: Wie Sie jetzt handeln müssen

Kategorie: Rechtliche Aspekte

Eine nicht bestandene Betriebsprüfung in der Arbeitnehmerüberlassung kann das Unternehmen hart treffen. Der Verlust der Erlaubnis führt zu schwerwiegenden Konsequenzen. Erfahren Sie, welche Schritte Sie ergreifen sollten, um die Auswirkungen zu minimieren und wie Sie sich rechtzeitig schützen können.

Strenge Überwachung

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) unterliegt strengen behördlichen Kontrollen. Eines der zentralen Instrumente zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist die Betriebsprüfung. Wird die Betriebsprüfung nicht bestanden, können schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen folgen. 

Doch was genau passiert, wenn die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen wird oder nicht verlängert wird? Und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für betroffene Unternehmen? 

Konsequenzen einer nicht bestandenen Betriebsprüfung

Wenn eine Betriebsprüfung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung nicht bestanden wird, deutet sich das oft bereits in der Schlussbesprechung an. Die Behörde informiert das Unternehmen darüber, dass die Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis voraussichtlich abgelehnt wird. In einem solchen Fall ist schnelles Handeln erforderlich, um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Unternehmen sollten versuchen, bereits in diesem Stadium Maßnahmen vorzulegen, die dazu führen könnten, die Erlaubnis dennoch zu behalten. Am besten noch vor dem Entzug der Erlaubnis aktiv werden.

Bestenfalls setzen Sie sich mit einem auf ANÜ spezialisierten Anwalt in Verbindung.

Das zentrale Problem bei einer nicht bestandenen Betriebsprüfung im Zusammenhang mit einem Verlängerungsantrag ist der sofortige Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis jedenfalls für neue Verträge. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Versagung erlassen wird, darf das Unternehmen keine Arbeitnehmer mehr neu überlassen oder einstellen. Dies hat zur Folge, dass laufende Arbeitnehmerüberlassungsverträge nicht mehr erfüllt werden und keine neuen Verträge abgeschlossen werden dürfen.  Bestehende Verträge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen noch binnen einer Abwicklungsfrist bis zu zwölf Monate lang erfüllt werden. 

Widerspruch gegen den Entzug der Erlaubnis

Sollte der Bescheid über den Entzug oder die Nichtverlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ergehen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies ist ein erster formeller Schritt, um gegen die Entscheidung vorzugehen. 

Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Erlaubnis auch während des Widerspruchsverfahrens erloschen bleibt. Diese Regelung führt dazu, dass das Unternehmen seine Tätigkeit vorbehaltlich der Abwicklungsfrist nicht fortführen kann, solange der Widerspruch geprüft wird.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Dies würde es dem Unternehmen erlauben, die Arbeitnehmerüberlassung während des Widerspruchsverfahrens fortzusetzen.

In der Praxis wird dieser Antrag jedoch oft von der Behörde abgelehnt, da dieselbe Behörde, die die Erlaubnis entzogen hat, wenn auch eine andere Abteilung, ebenfalls über den Antrag entscheidet.

Der Weg über das Eilverfahren

In den meisten Fällen bleibt Unternehmen nur der Weg über ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht, um eine schnelle Entscheidung zu erwirken. Das Gericht prüft in diesem Verfahren, ob die Entscheidung der Behörde offensichtlich rechtswidrig war. Nur wenn ein klarer und offensichtlicher Fehler der Behörde nachgewiesen werden kann, hat das Unternehmen eine Chance, im Eilverfahren zu gewinnen.

Solche offensichtlichen Fehler können beispielsweise vorliegen, wenn das Finanzamt fälschlicherweise meldet, dass Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden, obwohl dies der Fall war. 

Sollte das Eilverfahren erfolgreich sein, wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, und das Unternehmen darf bis zum Abschluss des Hauptverfahrens weiter Arbeitnehmer überlassen. Dennoch ist dies oft nur eine kurzfristige Lösung, da das Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit des Entzugs oder der Nichtverlängerung der Erlaubnis in der Regel mehrere Monate oder sogar Jahre dauert.

Das Hauptverfahren und die Langzeitfolgen

Parallel zum Eilverfahren muss das Unternehmen eine Klage gegen den Bescheid der Behörde einreichen. Dieses Hauptverfahren entscheidet letztlich, ob der Entzug oder die Nichtverlängerung der Erlaubnis rechtmäßig war. Ein solches Verfahren kann sich über Jahre hinziehen, und es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen so lange ohne die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung überleben kann.

Unternehmen, die sich stark auf die Arbeitnehmerüberlassung verlassen, ohne Werkverträge oder andere Einkommensquellen, sind in dieser Zeit oft in einer existenzbedrohenden Lage.

Prävention – Besser Vorsorge treffen

Wie in vielen rechtlichen Angelegenheiten gilt auch hier: Prävention ist der beste Schutz. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Bereits bei der Ankündigung einer Betriebsprüfung sollte ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, um mögliche Risiken zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. 

Das Beste, was man tun kann, ist zu schauen, dass es nicht so weit kommt. Unternehmen sollten daher regelmäßig ihre internen Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, um einer negativen Betriebsprüfung vorzubeugen.

Fazit: Vorsorge und schnelles Handeln ist gefragt

Eine nicht bestandene Betriebsprüfung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Verlust der Erlaubnis führt in vielen Fällen zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. 

Um dies zu verhindern, sollten Unternehmen im Falle einer drohenden Entziehung umgehend aktiv werden und rechtliche Schritte einleiten. Die Einleitung eines Widerspruchs- und Eilverfahrens kann unter Umständen Zeit verschaffen, um die Situation zu klären. 

Am wichtigsten ist jedoch, frühzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei einer nicht bestandenen Betriebsprüfung in der Arbeitnehmerüberlassung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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