Betriebsprüfungen als Schutz- und Überwachungsinstrument
Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland streng reguliert, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einhalten. Betriebsprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) dienen der Kontrolle und Sicherstellung dieser gesetzlichen Anforderungen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Prüfungsarten, deren Häufigkeit und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren erläutert.
Arten von Betriebsprüfungen
Prüfung beim Verlängerungsantrag
Üblicherweise nimmt die BA beim ersten Verlängerungsantrag nach einem Jahr nach Erhalt der Erlaubnis eine erste Prüfung vor. Hierfür entsteht im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 2.060 Euro. Kann dies ausnahmsweise im Rahmen einer eingeschränkten Prüfung geschehen, erhebt die BA hierfür eine Gebühr in Höhe von 1.316 Euro. Wurde der Verleih in drei aufeinanderfolgenden Jahre erlaubt durchgeführt und ein Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis wird gestellt, fällt in der Regel wieder eine Gebühr in Höhe von 2.060 Euro an, mit der Möglichkeit einer Ermäßigung auf 1.316 Euro.
Regelprüfungen: Turnusmäßige Kontrollen
Die Bundesagentur für Arbeit führt in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen bei Unternehmen durch, die eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen. Diese sogenannten Regelprüfungen oder Turnusprüfungen finden üblicherweise alle fünf Jahre statt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verleihunternehmen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), gerecht werden.
Für Unternehmen, die einer solchen turnusmäßigen Kontrolle unterzogen werden, entstehen Gebühren in Höhe von 1.665 Euro. Diese Gebühr deckt die Standardprüfung ab, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Sollte die Prüfung wie beim Verlängerungsantrag einen geringeren Aufwand erfordern, kann die Gebühr auf 921 Euro reduziert werden. Diese reduzierte Gebühr kommt wie oben insbesondere dann zum Tragen, wenn die Überprüfung aufgrund der geringen Geschäftstätigkeit weniger intensiv ausfallen kann.
Tauchen erhebliche Festellungen auf Fehler auf, besteht die Gefahr, dass die Erlaubnis nicht verlängert wird.
Anlassbezogene Kontrollen: Prüfungen nach Hinweisen
Neben diesen Kontrollen können noch anlassbezogene Prüfungen durchgeführt werden. Diese erfolgen z. B. wenn Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße vorliegen, beispielsweise durch eine Anzeige, eine gerichtliche Auseinandersetzung oder interne Meldungen. In solchen Fällen wird eine Gebühr von 921 Euro erhoben.
Solche Prüfungen können jederzeit durchgeführt werden, ohne dass ein fester Prüfungsrhythmus besteht. Auch in diesen Fällen können gravierende Verstöße zur sofortigen Entziehung der Erlaubnis führen, während geringere Mängel zu einer Nachprüfung führen können, um sicherzustellen, dass die Fehler behoben wurden.
Ein konkretes Beispiel für eine anlassbezogene Kontrolle ist die Situation, in der ein Unternehmen von einem Mitarbeiter oder einer anderen Person „angeschwärzt“ wird, das heißt, es wird eine Meldung über mögliche Gesetzesverstöße eingereicht.
Auch wenn ein Arbeitsgericht im Rahmen eines Verfahrens auf mögliche Verstöße aufmerksam wird, kann es sein, dass die zuständige Behörde informiert wird und eine Überprüfung anordnet. Solche Kontrollen sind gezielt und auf die Überprüfung der spezifischen Vorwürfe fokussiert.
Nachschauprüfungen: Kontrolle früherer Mängel
Die Nachschauprüfung ist eine spezifische Form der Prüfung, die sich auf die Kontrolle von bereits festgestellten Mängeln konzentriert. Sie wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass Fehler, die in einer vorherigen Prüfung entdeckt wurden, ordnungsgemäß behoben wurden. Die Bundesagentur für Arbeit kann hierbei jederzeit prüfen, ob das Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die festgestellten Mängel zu korrigieren.
Die Nachschauprüfung kann sowohl bei gravierenden als auch bei weniger schwerwiegenden Verstößen angeordnet werden. Während bei schwerwiegenden Verstößen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden kann, wird bei weniger schwerwiegenden Verstößen eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt, bevor eine erneute Prüfung durchgeführt wird. Diese Form der Prüfung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Unternehmen nachhaltig gesetzeskonform arbeiten.
Die Kosten für Nachschauprüfungen hängen vom Umfang der zu prüfenden Korrekturen ab. Es entsteht in der Regel eine Gebühr in Höhe von 921 Euro.
Die Gebühren für eingeschränkte Nachschauprüfungen, die nur die spezifisch beanstandeten Punkte überprüfen, liegen dabei typischerweise unter denen einer vollständigen Prüfung, variieren jedoch je nach Verwaltungsaufwand.
Fazit:
Betriebsprüfungen sind ein essenzielles Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten. Unternehmer sollten sich der verschiedenen Prüfungsarten und der damit verbundenen Kosten bewusst sein, um entsprechend vorbereitet zu sein. Besonders anlassbezogene Prüfungen zeigen, dass jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss, wenn Hinweise auf Verstöße vorliegen.
Die verbundenen Kosten variieren je nach Umfang und Art der Prüfung, sind jedoch ein wichtiger Faktor, den Unternehmen berücksichtigen sollten.
Haben Sie Fragen zu den Betriebsprüfungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung? Kontaktieren Sie mich gerne – ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung beratend zur Seite.
Hier finden Sie meine Kontaktdaten: fremdpersonal.info/kontakt