Illegale und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Unterschiede und Risiken im Überblick

Kategorie: Rechtliche Aspekte

Illegale Arbeitnehmerüberlassung birgt erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag, welche Formen der illegalen Überlassung häufig vorkommen, welche Merkmale die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ausmacht und welche Konsequenzen drohen. Vermeiden Sie teure Fehler durch fundiertes Wissen!

Rechtliche Verstöße in der Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) spielt eine zentrale Rolle in der modernen Arbeitswelt, besonders in Bereichen mit schwankendem Personalbedarf oder speziellen Qualifikationen. Sie ist streng reguliert und unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben, wobei insbesondere die Begriffe illegale und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eine bedeutende Rolle spielen. 

Was ist illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Die illegale Arbeitnehmerüberlassung umfasst jede Form der Arbeitnehmerüberlassung, die gegen die Vorschriften des AÜG verstößt

Typische Formen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung:

Verleihen ohne Erlaubnis

Grundsätzlich kann Arbeitnehmerüberlassung nur dann legal durchgeführt werden, wenn der Verleiher eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzt. Diese Erlaubnis regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer legal verliehen werden dürfen. Fehlt diese Erlaubnis, liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor.

Überschreiten der Überlassungsdauer

Ein weiteres typisches Beispiel für illegale Arbeitnehmerüberlassung ist das Überschreiten der maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten. Nach dem AÜG darf ein Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 Monate durchgehend bei demselben Entleiher beschäftigt sein. Wird diese Frist überschritten, gilt dies als illegal und führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen.

Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Auch die Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann zu einer Einstufung als illegale Arbeitnehmerüberlassung führen. Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie festangestellte Mitarbeiter des Entleihers. 

Dies betrifft insbesondere das Gehalt, die Arbeitszeit und andere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ein spezieller Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der Abweichungen erlaubt.

Was ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?

Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist ein Sonderfall der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. In der Praxis wird sie auch als Scheinwerkvertrag bezeichnet. 

Dabei tritt der Verleiher nach außen hin als Auftragnehmer auf und gibt vor, einen Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag zu erfüllen. Tatsächlich aber erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung, die bewusst oder unbewusst verschleiert wird, um die rechtlichen Anforderungen zu umgehen.

Das Ziel bei bewusst verdeckter Arbeitnehmerüberlassung besteht meist darin, die erforderliche Erlaubnis zu umgehen und die damit verbundenen Pflichten und Rechte zu vermeiden. Häufig werden bei der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung die Arbeitnehmer direkt in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und unterliegen dessen Weisungen. Dadurch unterscheiden sie sich in der Praxis kaum von regulär angestellten Mitarbeitern.

Merkmale der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung:

Scheinwerkvertrag: Der Auftragnehmer gibt vor, ein Werk oder eine Dienstleistung zu erbringen, während in Wirklichkeit eine Arbeitnehmerüberlassung stattfindet.

Integration in den Betrieb: Die „überlassenen“ Arbeitnehmer sind in den Betrieb des Entleihers integriert und unterliegen dessen Weisungen.

Weisungsgebundenheit: Trotz der formalen Behauptung eines Werkvertrags unterliegen die Arbeitnehmer den Weisungen des Auftraggebers, ähnlich wie reguläre Mitarbeiter und bekommen die erforderlichen Arbeitsmittel gestellt.

Risiken und rechtliche Konsequenzen

Die illegale Arbeitnehmerüberlassung birgt erhebliche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Nachfolgend sind einige der wichtigsten rechtlichen und finanziellen Folgen zusammengefasst:

Bußgelder und Sanktionen

Verstöße gegen das AÜG werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Bußgeld bis zu 500.000 Euro betragen. 

Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Unternehmen, die wiederholt gegen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung verstoßen, riskieren den Verlust der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dies kann für viele Unternehmen das Aus bedeuten, da sie in der Folge keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen dürfen.

Haftung des Entleihers

Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung kann der Entleiher von Anfang an als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer angesehen werden. Dies bedeutet, dass er alle Arbeitgeberpflichten übernehmen muss, wie etwa die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnachzahlungen. Dies kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Fazit: Illegale Praktiken in der Arbeitnehmerüberlassung vermeiden

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eine spezielle Form der illegalen Arbeitnehmerüberlassung darstellt. 

Während die illegale Arbeitnehmerüberlassung in der Regel auf klaren Verstößen gegen das AÜG basiert, wie etwa dem Verleihen ohne Erlaubnis oder dem Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer, handelt es sich bei der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung um eine verschleierte Form, die in der Praxis oft nicht ohne weiteres zu erkennen ist.

Für Unternehmen ist es daher von größter Bedeutung, die Vorschriften des AÜG genau zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt und dabei hilft, Risiken zu minimieren.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung. Hier finden Sie meine Kontaktdaten: fremdpersonal.info/kontakt