Wechsel zur unbefristeten AÜG-Erlaubnis: Das ändert sich beim Prüfverfahren

Kategorie: Lizenzbeantragung, Lizenzverlängerung

Der Wechsel zur unbefristeten Erlaubnis in der Zeitarbeit ist ein wichtiger Schritt – aber auch ein riskanter, wenn man nicht genau weiß, worauf es ankommt. Der Prüfprozess wird deutlich umfangreicher, die Toleranzgrenze der Behörden sinkt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann sich der Antrag wirklich lohnt und warum eine gründliche interne Prüfung vorher unerlässlich ist.

Mann überlegt beim Antrag auf AÜG-Erlaubnis.

Verlängern oder beantragen? Der Wendepunkt nach drei Jahren

Die befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist für viele Unternehmen der Einstieg in die Branche. Jahr für Jahr wird sie verlängert – bis zu drei Mal. Danach steht die Entscheidung an, ob die unbefristete Erlaubnis beantragt wird. Was viele jedoch unterschätzen: Mit dem Antrag auf Unbefristung verändert sich der Prüfprozess grundlegend. 

Während die jährlichen Verlängerungen in der Regel mit relativ überschaubarem Aufwand verbunden sind, geht die Behörde beim Übergang in die unbefristete Lizenz deutlich gründlicher vor. 

Die zwei zentralen Prüfbereiche im Erlaubnisverfahren

Wenn über Prüfprozesse gesprochen wird, ist zunächst zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden. Einerseits steht die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführung im Fokus. Diese Prüfung wird bei jeder Verlängerung der befristeten Erlaubnis erneut durchgeführt – zumindest in den ersten drei Jahren oder immer dann, wenn sich die Geschäftsführung ändert. Bestandteil dieser Überprüfung sind unter anderem steuerliche Auskünfte, Führungszeugnisse und Registereinträge. 

Die zweite, oft entscheidendere Prüfung betrifft den sogenannten Vollzug des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Diese Betriebsprüfung findet üblicherweise erstmals beim ersten Verlängerungsantrag statt, danach beim zweiten meist nicht und beim dritten wieder – besonders dann, wenn im Zuge dessen der Antrag auf eine unbefristete Lizenz gestellt wird. Wer also in Richtung Unbefristung denkt, muss damit rechnen, dass genau zu diesem Zeitpunkt eine deutlich intensivere Prüfung erfolgt als in den Jahren zuvor.

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Was sich mit dem Antrag auf die unbefristete Lizenz konkret verändert

Der Prüfprozess bei der Beantragung der unbefristeten Erlaubnis erfolgt in einer anderen Tiefe und Qualität als bei den vorangegangenen Verlängerungen. Unternehmen, die über mehrere Jahre hinweg erfolgreich mit befristeten Lizenzen gearbeitet haben, werden nun auf Herz und Nieren geprüft. Die Agentur für Arbeit überprüft sämtliche Prozesse und Abläufe im Hinblick auf ihre gesetzliche Konformität. Hierzu gehören unter anderem die vertraglichen Grundlagen, die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft sowie die dokumentarische Absicherung. Anders als bei den vorherigen Prüfungen genügt es nun nicht mehr, „es ganz gut zu machen“. Nur wer nachweislich alles vollständig und korrekt umsetzt, hat eine realistische Chance auf die unbefristete Lizenz.

Viele Unternehmen, selbst solche, die in der Praxis über Jahre hinweg solide arbeiten, schrecken genau vor dieser intensiven Prüfung zurück. Sie verzichten bewusst auf die Beantragung der unbefristeten Erlaubnis und beantragen stattdessen Jahr für Jahr erneut die befristete Lizenz, obwohl sie formal längst zur unbefristeten Erlaubnis übergehen könnten. Der Hintergrund ist klar: Die intensive Prüfung beim Übergang zur unbefristeten Lizenz birgt ein nicht unerhebliches Risiko. Wer sich nicht absolut sicher ist, dass alle Prozesse rechtssicher laufen, riskiert, dass Versäumnisse oder Unstimmigkeiten aufgedeckt werden, die bisher unter dem Radar geblieben sind.

Die unbefristete Erlaubnis hat zur Folge, dass die Regelprüfung nur noch turnusmäßig alle fünf Jahre anfallen soll.  Das ist freilich auf der anderen Seite erstrebenswert.

Fazit: Die unbefristete Lizenz gibt es nur für Vollprofis

Die unbefristete Erlaubnis in der Arbeitnehmerüberlassung ist ein bedeutender Meilenstein für jedes Zeitarbeitsunternehmen. Sie steht für Stabilität und Vertrauen, ist jedoch mit einer anspruchsvollen Prüfung verbunden, die nur bestanden werden kann, wenn die Abläufe im Unternehmen nicht nur gut, sondern perfekt sind. 

Der Prüfprozess verändert sich nicht nur in der Frequenz, sondern vor allem in seiner Intensität. Wer diesen Schritt gehen will, sollte sich deshalb im Vorfeld gründlich vorbereiten. Am besten gelingt dies mit professioneller Unterstützung, damit im entscheidenden Moment alle Unterlagen und Prozesse den Anforderungen der Agentur für Arbeit standhalten. Denn eines ist sicher: Eine unbefristete Lizenz bekommt nur, wer wirklich alles richtig macht.
Wenn Sie planen, die unbefristete Erlaubnis zu beantragen oder sich nicht sicher sind, ob Ihre Prozesse einer intensiven Prüfung standhalten, sprechen Sie mich gerne an. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung unterstütze ich Sie dabei, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.

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